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   FG Hamburg, 20.05.2005 - VI 30/03   

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https://dejure.org/2005,9754
FG Hamburg, 20.05.2005 - VI 30/03 (https://dejure.org/2005,9754)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20.05.2005 - VI 30/03 (https://dejure.org/2005,9754)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20. Mai 2005 - VI 30/03 (https://dejure.org/2005,9754)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 15a Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15a Abs. 1 Satz 1
    Zur Frage, wann eine Einlage auf die Hafteinlage geleistet wird

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wann wird eine Einlage auf die Hafteinlage geleistet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erbringung einer Hafteinlage durch die Leistung einer Sacheinlage; Haftung eines Kommanditisten; Ausschluss der Haftung bis zur geleisteten Einlage; Voraussetzungen einer Einlageleistung; Ansehen jeder Einlageleistung eines Kommanditisten bei noch nicht voll erbrachter ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuer: Wann wird eine Einlage auf die Hafteinlage geleistet?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1431
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.05.1991 - VIII R 111/86

    Vermutung für Wahrscheinlichkeit der Vermögensminderung nach § 15a EStG

    Auszug aus FG Hamburg, 20.05.2005 - VI 30/03
    Dies ist nur ausnahmsweise dann nicht der Fall, wenn die finanzielle Ausstattung der Gesellschaft und deren gegenwärtige sowie zu erwartende Liquidität im Verhältnis zum nach dem Gesellschaftsvertrag festgelegten Gesellschaftszweck und dessen Umfang so außergewöhnlich günstig sind, dass die finanzielle Inanspruchnahme des einzelnen Kommanditisten nicht zu erwarten ist (BFH-Urteil vom 14.05.1991, VIII R 111/86, BStBl II 1992, 164).

    Das wirtschaftliche Risiko, aus der Kommandithaftung in Anspruch genommen zu werden, stellt vielmehr gerade bei neu gegründeten Kommanditgesellschaften, deren wirtschaftliche Entwicklung noch schwer abschätzbar ist, den Normalfall dar (vgl. BFH-Urteil vom 14.05.1991, VIII R 111/86, BStBl II 1992, 164).

  • BFH, 11.10.2007 - IV R 38/05

    Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a EStG: Sacheinlage nicht in jedem Fall

    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) vom 20. Mai 2005 VI 30/03 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1431 veröffentlicht.
  • FG Hamburg, 20.10.2006 - 7 K 151/04

    Einkommensteuergesetz: Feststellung des ausgleichsfähigen Verlustes nach § 15a

    Denn hierbei verkennt der Beklagte, dass der Steuerpflichtige mit der geleisteten Kapitaleinlage - auch soweit sie höher ist als die Haftsumme - ebenso wie mit dem im Handelsregister eingetragenen Haftkapital - auch wenn es noch nicht eingezahlt worden ist - ein echtes wirtschaftliches Risiko trägt (vgl. FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 20.5.2005, VI 30/03, EFG 2005, 1431; Lüdemann in Herrmann/Heuer/Raupach, § 15a Rn. 107).
  • BFH, 27.03.2007 - IV B 149/05

    Einlage gemäß § 15a EStG , Leistung der Einlage

    Die Klägerin hat zwar das Senatsurteil in BFH/NV 2005, 533, den Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2003 IV B 201/03 (BFHE 204, 268, BStBl II 2004, 231) sowie das Urteil des FG Hamburg vom 20. Mai 2005 VI 30/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1431) benannt; sie hat jedoch versäumt, die in den benannten Entscheidungen enthaltenen abstrakten Rechtssätze und die davon (möglicherweise) divergierenden abstrakten Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG zu bezeichnen.
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